Di., 19. März 2024  
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Stadt Aichach
Zweckverband zur Wasserversorgung der Magnusgruppe

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Bauarbeiten am Wasserwerk Untergriesbach

Die Stadt Aichach betreibt im Gewinnungsgebiet Untergriesbach neben dem Wasserwerk und den Hochbehältern die beiden über 200 Meter tiefen Brunnen TB5 und TB6. Zur Aufrechterhaltung der Trinkwassergewinnung und der Wasserverteilung sind in den kommenden Jahren noch umfangreiche Bauarbeiten erforderlich. Geplant sind aktuell

  • Sanierung der Druckerhöhungsanlage zur Wasserversorgung der Ortschaften
       Obermauerbach, Untermauerbach, Oberwittelsbach und Bergen
  • Erneuerung von erdverlegten Rohrleitungen am Wasserwerk Untergriesbach
  • Der Ersatz der untertägigen Brunnenvorschächte durch obertägige Brunnenhäuser
       aus Sicherheitsgründen.
  • Die Errichtung eines Absetzbeckens.
  • Die Einrichtung einer effektiven Notstromversorgung.

  • Im Rahmen der Bauarbeiten werden innerhalb des Brunnen-Fassungsbereiches und der engeren Schutzzone auch umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, für welche die Stadt Aichach eine Ausnahmegenehmigung erhält. Ausgehobenes Bodenmaterial muss für die Dauer der Bauarbeiten außerhalb des umzäunten Fassungsbereichs in der engeren Schutzzone zwischengelagert werden. Zur Vermeidung von Abspülung und Durchnässung wird das Bodenmaterial mit Kunststoffplanen abdeckt.

    Die Stadt Aichach bittet hiermit um Verständnis für eventuell eintretende befristete verkehrstechnische und optische Beeinträchtigungen im Bereich des Wasserwerkes Untergriesbach.



    Umstellung auf fernauslesbare elektronische Wasserzähler

    Sehr geehrter Abnehmer,

    bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserabnehmer herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler mit „Messpatronen“ eingebaut. Diese hatten eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Messpatronen turnusgemäß auszubauen und durch Neue zu ersetzen.
    Seit 2018 stellt die Wasserversorgung Aichach auf elektronische Wasserzähler um.
    Durch den Zählerwechsel entfallen keinerlei Kosten auf den Abnehmer.

    Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Stichprobenverfahren auf bis zu 15 Jahre verlängert werden.

    Die Zähler verfügen über eine CE-Kennzeichnung und erfüllen alle relevanten, europäischen und nationalen Anforderungen, einschließlich Gesundheitsanforderungen bei elektromagnetischer Strahlung (26. BImSchV). Die Sendeleistung liegt deutlich unter dem Wert eines Handys, Smartphones und GPS-Gerätes. Private oder persönliche Daten werden nicht übertragen. Das Funkmodul sendet ausschließlich den Stand des Wasserzählers. Zudem ist das Funksignal verschlüsselt und kann nur durch unser Ablesemodul ausgelesen werden.

    Bei elektronischen Zählern werden die Zählerstände per Funk übertragen. Durch dieses Verfahren, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich das Wasserwerk nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten.
    Sie müssen zukünftig nicht mehr ablesen!


    Alle Anschlussnehmer, bei denen die Trinkwasserzähleranlage noch nicht mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist, werden gebeten, die Wasserzähleranlagen nach der aktuellen Fassung der DVGW W406 & DIN 1988-200 Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen“ entsprechend nachzurüsten. Die Nachrüstung sollte durch das Wasserwerk erfolgen.
    Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen laut § 8 Abs. 1 BGS-WAS zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers.


    Sollten Sie Rückfragen zu diesem Themenkomplex haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

    Weitere Informationen:

    - Fakten zur Fernauslesung per Funkkommunikation
    - Wir nehmen den Datenschutz ernst
    - Merkblatt Ultraschall-Hauswasserzähler
    - Richtigstellung der Medienberichte über elektronische Wasserzähler


    Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht:

    Jeder Eigentümer und/oder Gebührenschuldner eines Einfamilienhauses kann der Verwendung der Funkfunktion gemäß Artikel 24 Absatz 4 Satz 5 & 6 der Bayerischen Gemeindeordnung innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen ab Zugang unseres Schreibens schriftlich widersprechen. Falls Sie in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus wohnen, ist gem. Artikel 24 Absatz 4 Satz 7 der Bayerischen Gemeindeordnung ein Wiederspruch nicht möglich.
    Der schriftliche Widerspruch ist zu richten an:

    Wasserversorgung Aichach
    Ziegeleistraße 35
    86551 Aichach

    Sollten Sie Bedenken haben bezüglich der Funkfunktion oder des Datenschutzes, so können wir Ihnen versichern, das sowohl das Staatsministerium des Innern in Bayern als auch das Amt für Immisionschutz in der 26. BImSchV fest gestellt hat, das der Funk des Zählers weit unterhalb den Grenzwerten liegt und sogar 200mal geringer ist als der eines Handys. Gerne informieren wir Sie ausführlich zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wasserversorgung Aichach



    Kooperation zwischen Stadt Aichach und Zweckverband Magnusgruppe

    Die Stadt Aichach und der Zweckverband Magnusgruppe kooperieren seit 01.02.2006 im Bereich der technischen Betriebsführung und teilweise im Bereich der Verwaltung ihrer öffentlichen Wasserversorgung, soweit es sich um Aufgaben der Magnusgruppe bzw. der Stadt handelt. Hauptziel dieser Kooperation ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz der technischen Abteilungen beider Wasserversorger und damit die langfristige Erhaltung der Selbständigkeit unter kommunaler Trägerschaft. Die Ergänzung der Kompetenzen der Mitarbeiter soll die Qualität der Arbeiten und das Qualitätsmanagement insgesamt anheben. Eine gemeinsame Rufbereitschaft erhöht die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Wasserversorgungsanlagen.



    Trinkwasser - ein Qualitätsprodukt

    Trinkwasser können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen: in hervorragender Qualität, in beliebiger Menge, überall in Deutschland. Für uns alle bedeutet das Lebensqualität, die in anderen Ländern nicht selbstverständlich ist. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland hat im internationalen Vergleich einen Spitzenstandard. Trinkwasser können Sie ein Leben lang unbedenklich genießen. Dafür sorgen die deutschen Wasserversorgungsunternehmer. Grundlage der hervorragenden Trinkwasserqualität ist die Trinkwasserverordnung mit ihren strengen Grenz- und Vorsorgewerten. Die Wasserversorgungsunternehmen gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte und die hohe Qualität des Trinkwassers. Dies wird durch die Gesundheitsbehörden überwacht, denn Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Trinkwasser enthält viele für den menschlichen Organismus lebenswichtige Spurenelemente und Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium. Eine ausreichende Calciumversorgung ist beispielweise wichtig für die Knochenfestigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Zähne. Kinder haben einen besornders hohen Calciumbedarf. Ein „hartes“ und damit calciumreiches Wasser hilft gegen eine mögliche Calcium-Unterversorgung.

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